01.01.2010

Neue Anforderungen für die Kennzeichnungen von Gasflaschen

Information zur CLP-VO (Umsetzung GHS) ab 01.12.2010 Download 

 

Ab dem 1. Dezember 2010 treten die Bestimmungen der EU‐Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (CLP‐Verordnung EG‐Nr. 1272/2008) zur Kennzeichnung von Druckbehältern für reine Gase in Kraft. Bei Gemischen gilt die Regelung ab dem 1. Juni 2015. Stoffe und Gemische können bereits vor diesen Zeitpunkten entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden. Die CLP‐Verordnung implementiert die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen.

 

riessner-gase-leaflet_clp_labelling_eiga.pdf