17.07.2015

Schäden an Eigentum der Fa. Rießner-Gase GmbH

Betrifft: Flaschen, Flaschen-Bündel, TCC’s, und sonstiges gasespezifisches Equipment

 

Aufgrund aktueller Vorkommnisse und zur Erhaltung der größtmöglichen Sicherheit im Umgang mit Gasen, für unsere Kunden, Vertragspartner und den Mitarbeitern unseres Unternehmens möchten wir nochmals darauf hinweisen, das aufgetretene Schäden, auch wenn diese nicht unbedingt deutlich bzw. offensichtlich sind, unbedingt sofort an unser Unternehmen gemeldet werden müssen!

 

Ein Anfahren von Flaschen-Bündeln mit dem Stapler, das Umfallen einer Flasche, oder ähnliche Vorkommnisse muss nicht unbedingt sichtbare Spuren hinterlassen, können aber den Druckbehälter oder Ventile/Verrohrungen so schädigen das kein sicherer Umgang (Entnahme/Transport/Wiederbefüllen) für die Beteiligten mehr möglich ist.

 

Schädensfälle an Bündeln, Flaschen, ... können passieren, es muss aber sicher verhindert werden das aufgrund eines solchen Schadens weitere Schädigungen von Anlagen/-teilen oder sogar eine Gefährdung von Personen resultiert.

 

Deshalb noch einmal unsere Bitte:
Melden Sie Vorkommnisse die zu sicherheitstechnischen Beschädigungen/Schäden geführt haben oder geführt haben könnten, unmittelbar, sofort an uns.

 

riessner-gase-schaeden-an-eigentum.pdf